26.06.2017 · Fachbeitrag · Arbeitsrecht
Arbeitsprozess in der ersten Instanz: Hypothetische Reisekosten sind festsetzungs- und erstattungsfähig
| Ein Leser fragt: Bekanntlich gibt es in Urteilsverfahren des ersten Rechtszugs vor dem ArbG keinen Anspruch der obsiegenden Partei auf Entschädigung wegen Zeitversäumnis und auf Erstattung der Kosten für die Zuziehung eines Prozessbevollmächtigten oder Beistands (§ 12a Abs. 1 S. 1 ArbGG). Gilt dies auch für die sog. hypothetischen Reisekosten eines Rechtsanwalts? |
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