· Nachricht · Leserforum
Verkehrsunfallschadenregulierung in eigener Sache
| FRAGE: Hat ein Rechtsanwalt, der sich im Rahmen einer Verkehrsunfallschadenregulierung selbst vertritt, einen Gebührenanspruch (Geschäftsgebühr für die außergerichtliche Tätigkeit) wie im Fall einer geschäftsmäßigen Mandatsvertretung? Zu unterscheiden sind meines Erachtens einmal der Anwalt, der in eigener Sache als Geschädigter tätig wird. Der Fall liegt aber wohl anders, wenn eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts als Sozietät beauftragt wird mit der Folge, dass der geschädigte Anwalt nicht mit sich selbst einen Vertrag eingeht. Ändert sich bei folgender Variante etwas? Es geht um eine Mischsozietät aus Rechtsanwälten und Steuerberatern. Insoweit würde der Anwaltsvertrag nicht an den geschädigten Einzelanwalt erteilt werden, sondern gegenüber der Sozietät. Im Rahmen der Sozietät erfolgt die Auftragserledigung selbstverständlich durch den (geschädigten) Anwalt. |
ANTWORT von RA Norbert Schneider (Neunkirchen): Zu unterscheiden ist zweierlei:
- Erfolgt die Regulierung außergerichtlich oder muss ein gerichtliches Verfahren geführt werden?
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