· Fachbeitrag · Regierungsentwurf KostRÄG 2021
Höherer Regelstreitwert in Kindschaftssachen: So wirkt sich die Gesetzesänderung aus
| Gemäß § 45 Abs. 1 FamGKG beträgt der Verfahrenswert in bestimmten Kindschaftssachen derzeit noch 3.000 EUR. Künftig soll dieser Wert auf 4.000 EUR erhöht werden. Da der im gerichtlichen Verfahren festgesetzte Wert zur Ermittlung der Gerichtskosten auch für die Berechnung der Anwaltsvergütung bedeutsam ist (§ 32 Abs. 1 RVG), wird dies für Rechtsanwälte eine Vergütungserhöhung nach sich ziehen. |
1. Diese Kindschaftssachen sind betroffen
Die Neuregelung betrifft die Kindschaftssachen nach § 45 Abs. 1 FamGKG mit den folgenden Gegenständen:
- 1. Übertragung oder Entziehung der elterlichen Sorge oder eines Teils der elterlichen Sorge
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