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Basiszins in 2020 weiter unverändert
| Wollen Sie Forderungsaufstellungen anfertigen bzw. die Kostenfestsetzung beantragen, müssen Sie unbedingt beachten: Auch für den Zeitraum 1.7. bis 31.12.20 ist der Basiszins unverändert bei - 0,88 Prozent geblieben. |
Der Verzugszins bei Verbrauchergeschäften beträgt in diesem Zeitraum ebenfalls weiter 4,12 Prozent, der Verzugszins bei Handelsgeschäften 8,12 Prozent.
Quelle: Ausgabe 08 / 2020 | Seite 131 | ID 46641793