· Fachbeitrag · Aktuelle Gesetzgebung
KostBRÄG 2025: Änderungen der Anwaltsvergütung
von Dipl.-Rechtspfleger Peter Mock, Koblenz
| Das sog. Kosten- und Betreuervergütungsrechtsänderungsgesetz 2025 (KostBRÄG 2025) umfasst Neuregelungen zur Vormünder- und Betreuervergütung, Entlastung von Betreuungsgerichten und Betreuern sowie Änderungen des RVG und des Justizkostenrechts. Die Änderungen bei den Anwalts- und Justizkosten treten ‒ je nach Veröffentlichung im BGBl. im März oder April ‒ am 1.5. oder am 1.6.25 in Kraft ( iww.de/s12659 ; BR-Drucksache 89/25). Für Anwälte wurden das anwaltliche Vergütungsrecht strukturell verbessert und die Gebühren des RVG linear erhöht. Die Ausgabe gibt einen Überblick über diese Änderungen und erläutert die Auswirkungen anhand von Rechenbeispielen (die Beispiele gehen aus Vereinfachungsgründen von einem Inkrafttreten am 1.6.25 aus). |
1. Überblick über die Änderungen
a) Lineare Erhöhung der Gebühren
Die Gebühren werden konkret wie folgt erhöht:
- Betragsrahmen- sowie die Festgebühren um 9 %
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