· Nachricht · Anwaltlicher Betreuer
Pauschale Vergütung schließt Aufwendungsersatz nicht aus
| Ein Antrag des anwaltlichen Betreuers auf Festsetzung pauschaler Vergütung schließt die nachträgliche Geltendmachung von Aufwendungsersatz nach § 1835 Abs. 3 BGB für in dem betreffenden Zeitraum erbrachte anwaltliche Dienste nicht aus. |
Zur Abgrenzung von pauschal abzugeltender Betreuertätigkeit und anwaltsspezifischer Tätigkeit, für die nach § 1835 Abs. 3 BGB Aufwendungsersatz verlangt werden kann (BGH 14.5.14, XII ZB 683/11, Abruf-Nr. 142395).
Quelle: ID 43123528