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  • 22.01.2013 · Fachbeitrag · Auslagenerstattung

    Reisekosten des Freigesprochenen

    | Dem Anspruch des Freigesprochenen auf Ersatz seiner Reisekosten steht grundsätzlich nicht entgegen, dass er dem Gericht nicht unverzüglich angezeigt hat, dass er zum Hauptverhandlungstermin von einem anderen als dem in der Ladung angegebenen Ort anreist (OLG Celle 14.9.12, 1 Ws 360/12, Abruf-Nr. 130221 ). |