· Fachbeitrag · Differenzverfahrensgebühr
Bei schriftlichem Vergleich ohne Gerichtsbeteiligung entsteht volle Verfahrensgebühr
von Dipl.-Rechtspfleger Peter Mock, Koblenz
| Die Fälle, in denen in einem Prozessverfahren nicht anhängige Ansprüche mitverglichen werden, kommen täglich vor. Entweder können solche Vergleiche mündlich oder in schriftlicher Form vereinbart werden. Zur Abrechnung wird regelmäßig die Nr. 3101 Nr. 2 VV RVG herangezogen. Aber wann sind tatsächlich die Voraussetzungen dafür gegeben? |
1. Diese Grundsätze regelt Nr. 3101 Nr. 2 VV RVG
Nr. 3101 Nr. 2 VV RVG regelt, dass der Rechtsanwalt in einem gerichtlichen Verfahren nicht rechtshängige Ansprüche beim Gericht einer gütlichen Einigung zuführen soll (Gerold/Schmidt/Müller-Rabe, 26. Aufl., RVG VV 3101 Rn. 81). Dafür sind folgende vier Wahlmöglichkeiten aufgeführt:
- Einigungsgespräche vor Gericht
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