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Wachstumschancengesetz: Elektronische Rechnung soll für Rechtsanwälte ab 2025 Pflicht werden
| Das geplante Wachstumschancengesetz verpflichtet Rechtsanwälte, ab dem 1.1.25 gegenüber inländischen Unternehmern elektronische Rechnungen zu stellen und zu verarbeiten (vgl. Gesetzentwurf vom 30.8.23 unter iww.de/s8772 ). |
Die elektronische Rechnung soll der europäischen Norm für die elektronische Rechnungsstellung nach Richtlinie 2014/55/EU entsprechen. Diese Norm ist auch die Grundlage des Formats XRechnung, das bereits seit November 2022 gegenüber öffentlichen Auftraggebern verwendet werden muss. Die Richtlinie sieht die Übermittlung der Rechnungsdaten in dem rein maschinenlesbaren Format XML vor. Nicht zulässig sind Rechnungen im Textformat als PDF oder E-Mail. Die exakte Ausgestaltung des Formats, ob die Vorgaben Raum für hybride Rechnungsformate (z. B. aus XML und PDF) zulassen, sowie zulässige Übermittlungswege sind noch unklar. Insbesondere bleibt abzuwarten, ob die in der Wirtschaft bereits etablierten EDI-Dienstleister eingebunden werden sollen.
Beachten Sie | Das Wachstumschancengesetz soll noch in diesem Jahr verabschiedet und die Pflicht zur elektronischen Rechnung zum 1.1.25 eingeführt werden. Dabei soll es eine Übergangsfrist bis zum 31.12.25 für Rechnungen auf Papier und eine Übergangsfrist bis zum 31.12.26 für sonstige elektronische Rechnungsformate geben (Quelle: RA-MICRO News, mehr lesen unter iww.de/s8766).
(mitgeteilt von RA Florian Jäckel, Berlin)