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  • · Fachbeitrag · Fehlervermeidung

    Terminsvertretungen genau vereinbaren

    von Rechtsanwaltsfachangestellter Christian Noe, B. A. Leipzig

    | Ein Anwalt fragt telefonisch, ob Sie ihn in einem Gerichtstermin vertreten können. Sie erklären sich mündlich einverstanden. Schriftlich festgehalten, zu welchen Bedingungen die Vertretung geschieht, wird aber nichts. Das kann zu Problemen führen, die leicht zu vermeiden sind. |

     

    1. Das Problem

    Ist nicht klar dokumentiert bzw. nicht einmal eine Aktennotiz vorhanden, lässt sich kaum beweisen, was mit den Anwaltskollegen vereinbart wurde.

     

    MERKE | Der Anwalt, der die Vertretung in einem Termin übernimmt, erhält grundsätzlich eine Verfahrensgebühr in Höhe der Hälfte der dem Verfahrensbevollmächtigten zustehenden Verfahrensgebühr (Nr. 3401, 3405 Nr. 2 VV RVG). Zusätzlich erhält er eine Terminsgebühr in Höhe der einem Verfahrensbevollmächtigten zustehenden Terminsgebühr (Nr. 3402 VV RVG).