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  • · Nachricht · Gesetzgebung

    Trotz Koalitionsbruch: Kommt das KostRÄndG 2025 doch noch?

    | Was mit dem Ampel-Aus schon als verloren geglaubt war, könnte nun doch noch vor der Bundestagswahl im Februar 2025 zur Realität werden: Das Bundeskabinett hat am 11.12.24 eine sog. Formulierungshilfe für das KostRÄG 2025 beschlossen. |

     

    Das KostRÄndG enthält wichtige Anpassungen des RVG an aktuelle wirtschaftliche Bedingungen (vgl. Referentenentwurf iww.de/s11249). Nach vier Jahren ohne Gebührenerhöhung soll das Gesetz die anwaltliche Versorgung sichern, indem es eine lineare Erhöhung der Gebühren (9 % für Betragsrahmen- und Festgebühren, 6 % für Wertgebühren) sowie strukturelle Verbesserungen vorsieht (vgl. RVG prof. 24, 140). Dies ist angesichts steigender Kosten für Energie, Sachmittel und Personal dringend erforderlich, um die wirtschaftliche Existenz von Anwälten zu gewährleisten und den Zugang zu anwaltlichen Dienstleistungen flächendeckend sicherzustellen. Nun liegt es am Bundestag, das Gesetz zügig zu verabschieden, um einen Verlust durch den Grundsatz der Diskontinuität zu vermeiden.

     

    MERKE | Ursprünglich sollte das KostRÄndG 2025 am 1.1.25 in Kraft treten. Aufgrund der Verzögerungen im Gesetzgebungsverfahren, insbesondere der verschobenen Beratung im Bundeskabinett, ist dieses Datum jedoch nicht mehr realistisch. Aktuell ist unklar, wann das Gesetz in Kraft treten wird. Ein Inkrafttreten ist durch den Gang der Gesetzgebung aber frühestens am 1.5.25 oder 1.6.25 möglich, auch wenn der aktuelle Bundestag und der Bundesrat noch zustimmen.

     

    (mitgeteilt von Dipl.-Rechtspfleger Peter Mock, Koblenz)

    Quelle: Ausgabe 01 / 2025 | ID 50265966