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  • · Fachbeitrag · Hinterlegung von Sicherheitsleistung

    Beschaffung der Sicherheitsleistung zur Abwendung der Vollstreckung: Gesonderte Gebühr entsteht

    von Dipl.-Rechtspfleger Peter Mock, Koblenz

    | In der Praxis stellt sich immer wieder die Frage, ob bei Hinterlegung eines Geldbetrags als Sicherheitsleistung zur Abwendung der Zwangsvollstreckung bei der Hinterlegungsstelle des AG Gebühren anfallen. |

    1. Erbringung der Sicherheitsleistung gehört zum Rechtszug

    § 19 Abs. 1 S. 2 Nr. 7 RVG regelt, dass die Mitwirkung bei der Erbringung der Sicherheitsleistung und das Verfahren wegen deren Rückgabe zum Rechtszug gehört. Folge: Es entstehen für den Rechtsanwalt keine neuen Gebühren.

     

    MERKE | Die Tätigkeit wird somit mit der im Erkenntnisverfahren entstandenen Vergütung mit abgegolten.