· Nachricht · Kosten und Gebühren
Vollstreckungskosten bei PfÜB und gleichzeitigem vorläufigen Zahlungsverbot
| Beantragt der Gläubiger einen PfÜB und gleichzeitig ein vorläufiges Zahlungsverbot, ist es oft schwierig, diese Vollstreckungskosten durchzusetzen. Unser Leser, Joachim Kruse, Bürovorsteher aus Rees, hat uns hierzu sein seit Jahren erfolgreiches Vorgehen mitgeteilt: |
Er empfiehlt, im amtlichen PfÜB-Formular wegen gewöhnlicher Geldforderungen auf Seite 8 unter „Sonstige Anordnungen“ folgenden Text einzufügen:
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☒ Sonstige Anordnungen:
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Beachten Sie | Das Feld „sonstige Anordnungen“ fehlt im amtlichen PfÜB-Formular wegen Unterhaltsforderungen. Daher ist hier auf Seite 10 im Freifeld vor der Unterschrift des Rechtspflegers der obige Text einzufügen.
Quelle: ID 44065978