· Fachbeitrag · Kostenfestsetzung
Formale Reichweite der Kostengrundentscheidung
| Es kommt immer wieder vor, dass nach Erlass einer einstweiligen Verfügung zwischen den beteiligten Anwälten Gespräche über die Abgabe einer Abschluss- oder strafbewehrten Unterlassungserklärung geführt werden. Hierbei stellt sich die Frage, ob die hierdurch ausgelöste 1,2-Terminsgebühr noch durch die im einstweiligen Verfügungsverfahren erlassene Kostengrundentscheidung gedeckt ist und daher mit festgesetzt werden kann. |
Entscheidungsgründe
Der BGH hat dies mit folgenden Leitsätzen verneint:
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