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  • · Fachbeitrag · Kostenfestsetzung

    So wirkt sich eine Streitwertänderung auf einen erlassenen Kostenfestsetzungsbeschluss aus

    von Dipl.-Rechtspfleger (FH) Patrick Meinhard, Kastellaun

    | Auch nach dem Erlass eines Kostenfestsetzungsbeschlusses (KFB) ist die Tätigkeit des Rechtsanwalts noch nicht beendet. Insbesondere bei einer nachträglichen Streitwertänderung (z. B. infolge einer Streitwertbeschwerde) müssen die Parteivertreter nochmals tätig werden. Denn aufseiten der obsiegenden Partei kann es zu einer korrigierten höheren Festsetzung kommen, wenn der Streitwert heraufgesetzt wird. Beim unterlegenen Gegner führt die Streitwertherabsetzung hingegen zu einer Verringerung seiner Kostenerstattungspflicht. Der folgende Beitrag zeigt, welche Auswirkungen eine Streitwertänderung auf den KFB hat und was Anwälte veranlassen müssen. |

     

    • Ausgangsfall

    Rechtsanwalt A vertritt Kläger K in einem Zivilverfahren. Nach Durchführung einer mündlichen Verhandlung obsiegt K. Der Streitwert wird auf 4.000 EUR festgesetzt. Nach ein paar Wochen reicht A einen Kostenfestsetzungsantrag gemäß § 104 ZPO zu den Akten und beansprucht die Festsetzung folgender Gebühren gegen den Beklagten B:

    1,3-Verfahrensgebühr, Nr. 3100 VV RVG aus 4.000 EUR

    327,60 EUR

    1,2-Terminsgebühr, Nr. 3104 VV RVG aus 4.000 EUR

    302,40 EUR

    Auslagenpauschale, Nr. 7002 VV RVG

    20,00 EUR

    19 Prozent USt., Nr. 7008 VV RVG

    123,50 EUR

    773,50 EUR

    B erhebt keine Einwände, woraufhin das Gericht antragsgemäß den KFB erlässt.

     

    1. Auswirkung der nachträglichen Streitwertänderung

    Durch eine nachträgliche Streitwertänderung ergibt sich, dass die Gebühren mitunter aus einem zu geringen Wert oder zu einem zu hohen Wert berechnet wurden.