· Fachbeitrag · Kostenfestsetzung
So wirkt sich eine Streitwertänderung auf einen erlassenen Kostenfestsetzungsbeschluss aus
von Dipl.-Rechtspfleger (FH) Patrick Meinhard, Kastellaun
| Auch nach dem Erlass eines Kostenfestsetzungsbeschlusses (KFB) ist die Tätigkeit des Rechtsanwalts noch nicht beendet. Insbesondere bei einer nachträglichen Streitwertänderung (z. B. infolge einer Streitwertbeschwerde) müssen die Parteivertreter nochmals tätig werden. Denn aufseiten der obsiegenden Partei kann es zu einer korrigierten höheren Festsetzung kommen, wenn der Streitwert heraufgesetzt wird. Beim unterlegenen Gegner führt die Streitwertherabsetzung hingegen zu einer Verringerung seiner Kostenerstattungspflicht. Der folgende Beitrag zeigt, welche Auswirkungen eine Streitwertänderung auf den KFB hat und was Anwälte veranlassen müssen. |
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Rechtsanwalt A vertritt Kläger K in einem Zivilverfahren. Nach Durchführung einer mündlichen Verhandlung obsiegt K. Der Streitwert wird auf 4.000 EUR festgesetzt. Nach ein paar Wochen reicht A einen Kostenfestsetzungsantrag gemäß § 104 ZPO zu den Akten und beansprucht die Festsetzung folgender Gebühren gegen den Beklagten B: | |
1,3-Verfahrensgebühr, Nr. 3100 VV RVG aus 4.000 EUR | 327,60 EUR |
1,2-Terminsgebühr, Nr. 3104 VV RVG aus 4.000 EUR | 302,40 EUR |
Auslagenpauschale, Nr. 7002 VV RVG | 20,00 EUR |
19 Prozent USt., Nr. 7008 VV RVG | 123,50 EUR |
773,50 EUR | |
B erhebt keine Einwände, woraufhin das Gericht antragsgemäß den KFB erlässt. |
1. Auswirkung der nachträglichen Streitwertänderung
Durch eine nachträgliche Streitwertänderung ergibt sich, dass die Gebühren mitunter aus einem zu geringen Wert oder zu einem zu hohen Wert berechnet wurden.
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