· Fachbeitrag · Mandatskündigung
Kein Verlust des Vergütungsanspruchs bei Ablehnung eines aussichtslosen Rechtsmittels
von RA Detlef Burhoff, RiOLG a. D., Münster/Augsburg
| Es ist Aufgabe des Rechtsanwalts, seinen Mandanten gut und richtig zu beraten. Dazu gehört auch, dass er ihn vor aussichtslosen Rechtsmitteln bewahrt. Es stellt sich allerdings die Frage: Was ist mit dem Vergütungsanspruch des Rechtsanwalts, wenn der Mandant nach einer Beratung darauf beharrt, dass der Rechtsanwalt das Verfahren durchführt, und der Rechtsanwalt deshalb das Mandat kündigt? Verliert der Rechtsanwalt dadurch seinen Vergütungsanspruch? „Nein“ - sagt der BGH |
Sachverhalt
Die Klägerin hatte ihren Rechtsanwalt (Beklagter) damit beauftragt, die Nichtzulassungsbeschwerde gegen ein Urteil einzulegen und durchzuführen, durch das eine Schadenersatzklage abgewiesen und die Revision nicht zugelassen worden war. Der Beklagte hat Nichtzulassungsbeschwerde eingelegt.
Die Rechtsschutzversicherung der Klägerin zahlte aufgrund Kostenrechnung einen Betrag von rund 1.800 EUR an den Beklagten. Dieser erstellte sodann ein 36 Seiten umfassendes Gutachten. Danach hat er der Klägerin die Rücknahme des Rechtsmittels empfohlen; das Gutachten war zu dem Ergebnis gekommen, dass die Nichtzulassungsbeschwerde keinen Erfolg haben würde.
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