· Fachbeitrag · Rechtspolitik
Gebührenanpassung 2018: Gemeinsamer Forderungskatalog von DAV und BRAK
| Der Deutsche Anwaltverein (DAV) und die Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) fordern jetzt Gebührenanpassungen für Rechtsanwälte. Der folgende Beitrag zeigt, was sich konkret ‒ womöglich noch in 2018 ‒ verbessern soll. |
1. Was bisher geschah
Der DAV fordert bereits seit Juni 2016 eine angemessene Erhöhung der RVG-Gebühren zum Sommer 2018. Die wichtigsten Stichworte für diese Forderung lauten:
- angemessene Erhöhung der gesetzlich geregelten Anwaltsvergütung, orientiert an der jährlichen Entwicklung der Tariflöhne von derzeit etwa durchschnittlich 2,6 Prozent pro Jahr bis Sommer 2018, was einem Gesamtanpassungsvolumen von gut 13 Prozent entspricht;
- Kombination aus strukturellen Verbesserungen und einer moderaten Anpassung der Gebührentabellen sowie der Rahmengebühren;
- kein Anstieg der Gerichtsgebühren, denn hier ist inzwischen eine Grenze erreicht, deren Überschreitung den Zugang zum Recht für große Teile der Gesellschaft nicht mehr offenhielte; Indiz dafür sind die in den vergangenen Jahren kontinuierlich gesunkenen Eingangszahlen bei den Gerichten aller Instanzen;
- ab sofort kürzere Anpassungsintervalle als in der Vergangenheit; nur alle 8 bis 10 Jahre die Gebührensätze zu aktualisieren, ist unangemessen; angemessen wäre eine Gebührenanpassung in jeder Legislaturperiode, also alle 4 Jahre.
Inzwischen haben die Präsidien von BRAK und DAV den von den Fachgremien der beiden Spitzenverbände erarbeiteten gemeinsamen Forderungskatalog beschlossen. Das Papier wurde vom Präsidenten des DAV zusammen mit dem Präsidenten der BRAK am 16.4.18 an die neue Bundesjustizministerin übergeben. Diese sagte zu, die RVG-Forderungen sorgfältig zu prüfen. Sie machte deutlich, dass es noch keine Absprache mit den Bundesländern gebe. Sie könne sich aber vorstellen, dass die „Einigkeit groß“ sei, dass die Anwaltsgebühren angepasst werden müssen.
Das Bundesjustizministerium hat auf der Fachebene bereits mit den Vorarbeiten zu einer Anpassung des anwaltlichen Gebührenrechts begonnen.
2. Welche Forderungen stehen im Raum?
Der Forderungskatalog umfasst:
- Vorschläge zur linearen Anpassung der Anwaltsvergütung,
- Vorschläge zu strukturellen Änderungen und Ergänzungen des RVG und
- Klarstellungen.
Die wichtigsten Forderungen lauten wie folgt:
Checkliste / Das sind die 15 wichtigsten Forderungen |
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3. Wie geht es weiter?
Der DAV will ‒ gemeinsam mit der BRAK ‒ auf die Justizminister und Justizsenatoren im Bund und in den Ländern und auf die Rechtspolitiker der im Bundestag vertretenen Fraktionen zugehen, um die politischen Entscheidungsträger von der Notwendigkeit und der Dringlichkeit der geforderten Gebührenanpassung zu überzeugen.
Sollte eine Realisierung der geforderten Anpassung zum 1.7.18 nicht gelingen, wäre das Anpassungsvolumen entsprechend dem Zeitpunkt des späteren Inkrafttretens anzuheben. Bei einem Inkrafttreten zum 1.7.19 wären dies etwa 15,5 Prozent Gesamtanpassungsvolumen.
Allerdings rechnete der Gesetzgeber bei früheren Gebührennovellen stets sowohl inflationsbedingte Gebührensteigerungen der Vergangenheit wie auch den geschätzten Umfang der strukturellen Gesetzesänderungen heraus. Wären die über die Inflation bedingten Mehreinnahmen mit 3 Prozent und die strukturellen Verbesserungen mit ca. 2 Prozent anzusetzen, stünden für die Anpassung der Gebührentabellen und der Betragsrahmengebühren etwa noch 10,5 Prozent zur Verfügung.
Die einzelnen Streitwertstufen bzw. die Rahmenbeträge erfahren allerdings prozentual unterschiedliche Anpassungen, da der Gesetzgeber „krumme“ Gebührenbeträge vermeidet und in der Regel auf volle 10 EUR auf- oder abrundet.