· Fachbeitrag · Rechtsschutzversicherung
Wem stehen nicht verbrauchte Gerichtskosten zu?
von RA Norbert Schneider, Neunkirchen
| Die Rückzahlung von nicht verbrauchten Gerichtskosten spielt in der Praxis eine große Rolle. Das OLG Düsseldorf hat jetzt geklärt, wem ein solcher Anspruch zusteht. |
Sachverhalt
Der Rechtsschutzversicherer hatte im Rahmen eines rechtsschutzversicherten Mandats für den Versicherungsnehmer Gerichtskosten vorgelegt. Nach Abschluss des Verfahrens ergab sich wegen einer Streitwertreduzierung eine Überzahlung von über 7.000 EUR. Diesen Betrag hat die Landeskasse an den Prozessbevollmächtigten des Versicherungsnehmers ausgezahlt. Dieser behielt den Betrag ein und verrechnete ihn mit weiteren Vergütungsforderungen, die ihm gegen den Versicherungsnehmer zustanden. Daraufhin erhob der Versicherer gegen den Anwalt Klage auf Zahlung des o. g. Betrags. Das LG hat der Klage stattgegeben. Das OLG hat mit folgenden Leitsätzen darauf hingewiesen, dass die dagegen gerichtete Berufung des Anwalts keine Aussicht auf Erfolg habe (15.5.19, I-24 U 171/18, Abruf-Nr. 210059).
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