· Fachbeitrag · Zwangsversteigerung
Diese Vergütungsansprüche stehen dem Rechtsanwalt in der Zwangsversteigerung zu
von Dipl.-Rechtspfleger Peter Mock, Koblenz
| Durch die derzeitige Wirtschaftslage bestimmt ist eine stetige Zunahme von Zwangsversteigerungsverfahren zu verzeichnen. Dadurch befassen sich auch immer mehr Rechtsanwälte mit dieser Materie. Neben den rechtlichen Besonderheiten und Schwierigkeiten solcher Verfahren ist die richtige Gebührenabrechnung bedeutsam. Der folgende Beitrag zeigt, wie Anwälte in solchen Verfahren abrechnen können. |
1. Gebührenansprüche gemäß Nrn. 3311, 3312 VV RVG
Die Gebührenansprüche des Rechtsanwalts ergeben sich aus Nrn. 3311, 3312 VV RVG. Es fällt sowohl eine 0,4-Verfahrensgebühr (2.) als auch u. U. eine 0,4-Terminsgebühr (3.) an. Letztere betrifft nur Zwangsversteigerungen, die im ZVG geregelt sind (AnwK-RVG/Mock, 9. Aufl., VV 3311 bis 3312 Rn. 1).
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Zwangsversteigerungsart | Vorschriften |
Zwangsversteigerung auf Antrag eines Gläubigers | § 864, § 866 Abs. 1,§ 869 ZPO |
Zwangsversteigerung auf Antrag des Insolvenzverwalters | §§ 175 ff. ZVG |
Zwangsversteigerung zum Zwecke der Aufhebung einer Gemeinschaft (sog. Teilungsversteigerung) | §§ 180 ff. ZVG |
Verfahren auf Vollstreckungsschutz hinsichtlich Zwangsversteigerung einschließlich § 765a ZPO | Anm. 6 zu Nr. 3311 RVG VV; vgl. BT-Drucksache 15/1971, S. 216 zu VV 3311 |
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