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  • 12.07.2021 · IWW-Abrufnummer 223432

    Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen: Beschluss vom 05.05.2021 – 4 A 4531/18

    Diese Entscheidung enhält keinen zur Veröffentlichung bestimmten Leitsatz.


    Tenor:

    Das Verfahren wird eingestellt.

    Das Urteil des Verwaltungsgerichts Arnsberg vom 10.10.2018 ist wirkungslos.

    Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens in beiden Instanzen.

    Der Streitwert wird unter Abänderung der erstinstanzlichen Streitwertfestsetzung für beide Instanzen auf 15.000,00 Euro festgesetzt

     
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    RechtsgebieteGewerberecht, VerwaltungsgerichtsbarkeitVorschriftenNr. 54.1 des Streitwertkatalogs 2013 für die Verwaltungsgerichtsbarkeit