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  • · Fachbeitrag · Arbeitsrecht

    Wert eines Abmahnungsstreits beträgt Bruttomonatsvergütung

    | Der Streit über eine Abmahnung ist regelmäßig mit einer Bruttomonatsvergütung zu berechnen. Ob gleiche oder ähnliche Verstöße bereits abgemahnt wurden, ist dabei ohne Belang. |

     

    Das Gericht bewertet den Streit über eine Abmahnung gemäß § 48 Abs. 1 GKG, § 3 ZPO nach freiem Ermessen. Nach dem LAG Berlin-Brandenburg (29.12.14, 17 Ta (Kost) 6128/14, Abruf-Nr. 145233) ist es angemessen, eine Bruttomonatsvergütung anzusetzen. Es kommt nicht darauf an, welche und wie viele Vorwürfe die Abmahnung enthält - ebenso wenig darauf, welches Ziel die Klage verfolgt (z.B. Entfernung, Widerruf, Feststellung der Unwirksamkeit). Anders verhält es sich, wenn

    • mehrere Abmahnungen in einem Rechtsstreit,