· Fachbeitrag · Familiengerichtliche Verfahren
Wert der Beschwer bei Auskunft und Belegvorlage
| In der familiengerichtlichen Praxis taucht immer wieder folgendes Problem auf: Der Antragsgegner wird im Wege des Stufenantrags auf Unterhalt in Anspruch genommen. Mittels Teilbeschluss verpflichtet ihn das AG, den Einkommensteuerbescheid und die Einkommensteuererklärung für das zurückliegende Kalenderjahr mit den Anlagen z. B. AUS, G, KAP, L, N. etc. vorzulegen. Doch wie hoch ist der Beschwerdewert, wenn der Gegner gegen einen zur Auskunft und Belegvorlage verpflichtenden Beschluss vorgehen möchte? |
Relevanz für die Praxis
Zu dieser Problematik hat der BGH jetzt Stellung genommen. In seiner Entscheidung vom 18.7.18 (XII ZB 637/17, Abruf-Nr. 204542) hat er zum Beschwerdewert folgende Leitsätze verfasst:
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