· Fachbeitrag · Fehlervermeidung
So ermitteln Sie den richtigen Streitwert bei Klage, Widerklage und Hilfswiderklage
von Dipl.-Rechtspfleger Peter Mock, Koblenz
| Klage, Widerklage und Hilfswiderklage spielen in der gerichtlichen Praxis eine große Rolle. Aus gebührenrechtlicher Sicht ist es für Anwälte besonders wichtig, die entsprechenden Streitwertregelungen zu beherrschen. Denn die für die Gerichtsgebühren maßgeblichen Streitwertvorschriften gelten nach § 23 Abs. 1 RVG auch für die Berechnung der anwaltlichen Gebühren. Der folgende Beitrag zeigt, worauf es ankommt. |
1. Klage und Widerklage
Stehen sich zwei Personen mit Ansprüchen gegenüber, von denen jeder als eigener Anspruch geltend gemacht werden kann, kommt es häufig zu einer Widerklage. Hier ist zunächst zu unterscheiden, ob Klage und Widerklage unterschiedliche Streitgegenstände oder denselben Streitgegenstand betreffen.
a) Streitwertaddition bei verschiedenen Streitgegenständen
Gemäß § 45 Abs. 1 S. 2 GKG führen Klage und Widerklage zu einer Zusammenrechnung der Streitwerte, wenn
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