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  • · Nachricht · Grundstücksrecht

    Duldung der Benutzung von Nachbargrundstücken: Streitwert nach geschätztem Klägerinteresse

    | Der Streitwert einer Klage auf Duldung der Benutzung von Nachbargrundstücken zur Herstellung der erforderlichen Verbindung mit einem öffentlichen Weg (Notweg) bestimmt sich in entsprechender Anwendung von § 7 Alt. 1 ZPO nach dem gemäß § 3 ZPO zu schätzenden Interesse des Klägers an der Duldungspflicht des Nachbarn ( BGH 12.12.13, V ZR 52/13, Abruf-Nr. 140522 ). |

     

    Der Wert dieses Interesses entspricht der Wertsteigerung, welche das Grundstück des Klägers durch die Gewährung des Notwegrechts erfährt.

    Quelle: ID 42537670