· Nachricht · Grundstücksrecht
Duldung der Benutzung von Nachbargrundstücken: Streitwert nach geschätztem Klägerinteresse
| Der Streitwert einer Klage auf Duldung der Benutzung von Nachbargrundstücken zur Herstellung der erforderlichen Verbindung mit einem öffentlichen Weg (Notweg) bestimmt sich in entsprechender Anwendung von § 7 Alt. 1 ZPO nach dem gemäß § 3 ZPO zu schätzenden Interesse des Klägers an der Duldungspflicht des Nachbarn ( BGH 12.12.13, V ZR 52/13, Abruf-Nr. 140522 ). |
Der Wert dieses Interesses entspricht der Wertsteigerung, welche das Grundstück des Klägers durch die Gewährung des Notwegrechts erfährt.
Quelle: ID 42537670