26.05.2021 · Fachbeitrag · Kostenfestsetzung
Das Kostenfestsetzungsverfahren ist bis zur Bestimmung des Gebührenstreitwerts auszusetzen
| Gerade in Insolvenzverfahren ist die folgende Situation typisch: Der Rechtsanwalt wird vom Schuldner beauftragt, ein Insolvenzverfahren zu beantragen. Das Gericht weist den Antrag zurück, weil die zugrunde gelegte Forderung nicht hinreichend glaubhaft gemacht wurde. Als der Schuldner die dem Anwalt zustehende Vergütung nicht zahlt, beantragt letzterer die Kostenfestsetzung nach § 11 RVG. Im Rahmen des dem ehemaligen Mandanten zu gewährenden rechtlichen Gehörs bestreitet dieser den der Festsetzung zugrunde gelegten Wert. Was der Rechtsanwalt in diesem Fall tun kann, zeigt der folgende Beitrag. |
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