25.03.2015 · Fachbeitrag · OVG Sachsen
Wirtschaftliches Interesse an Akteneinsichtsgesuch: 500 EUR
| Wird die Einsicht nicht in Akten mit vorwiegend eigenen personenbezogenen Daten, sondern in Akten mit den Daten verstorbener Verwandter und in Grundakten zu deren Grundstücken begehrt, ist der Streitwert mit 500 EUR zu bestimmen. |
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses RVG prof. Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 16,30 € Monat
Tagespass
einmalig 10 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig