25.03.2015 · Fachbeitrag · OVG Sachsen
Wirtschaftliches Interesse an Akteneinsichtsgesuch: 500 EUR
| Wird die Einsicht nicht in Akten mit vorwiegend eigenen personenbezogenen Daten, sondern in Akten mit den Daten verstorbener Verwandter und in Grundakten zu deren Grundstücken begehrt, ist der Streitwert mit 500 EUR zu bestimmen. |
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