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  • 04.01.2016 · Fachbeitrag · Sanierungsbeschluss

    LG Berlin: Streitwert in vier Stufen bestimmen

    | Erhebt der Prozessbevollmächtigte eines WEG-Miteigentümers u. a. eine Streitwertbeschwerde betreffend einen Sanierungsbeschluss, gilt Folgendes: Der Streitwert des Sanierungsbeschlusses ist in vier Stufen zu bestimmen. Er kann je nach Anfechtendem erheblich differieren. |