28.05.2013 · Fachbeitrag · Streitwert
Abfindungen bleiben nicht immer unberücksichtigt
| Das Hinzurechnungsverbot für Abfindungen gemäß § 42 Abs. 3 S. 1 GKG gilt nicht ausnahmslos. Abfindungen aus Rationalisierungsabkommen, Sozialplänen oder nach § 113 Abs. 3 BetrVG werden für die Streitwertfestsetzung berücksichtigt. |
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