23.08.2013 · Fachbeitrag · Streitwert
Arbeitsaufwand für Auskunftserteilung und Rechnungslegung
| Bei der nach freiem Ermessen vorzunehmenden Wertfestsetzung ist der voraussichtliche Aufwand an Zeit und Kosten zugrunde zulegen, der mit der Auskunft- und Rechnungslegung verbunden ist. Hierbei kann der Zeitaufwand wirtschaftlich in Anlehnung an den Höchststundensatz gemäß § 22 JVEG mit 17 EUR/Stunde bewertet werden. |
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