Praxiswissen auf den Punkt gebracht.
logo
  • Meine Produkte
    Bitte melden Sie sich an, um Ihre Produkte zu sehen.
Menu Menu
MyIww MyIww
  • · Nachricht · Streitwert

    BGH zum Wert einer Vollstreckungsgegenklage

    | Wenn der Wert einer Vollstreckungsgegenklage bestimmt werden soll, werden häufig Fehler gemacht. Dies gilt vor allem, wenn auch erhebliche Zinsen und Kosten anfallen. Hier hilft eine aktuelle Entscheidung des BGH, der klare Worte findet. |

     

    Der BGH: Entscheidend ist der Nennbetrag des vollstreckbaren Hauptanspruchs. Die titulierten Zinsen und Kosten erhöhen den Streitwert nicht (22.10.15, IX ZR 115/15, Abruf-Nr. 180748).

     

    Das gilt auch, wenn sich die Vollstreckungsgegenklage nicht nur gegen die Vollstreckung aus einem Urteil, sondern auch gegen eine solche aus einem in diesem Verfahren ergangenen Kostenfestsetzungsbeschluss richtet.

    Quelle: ID 43939732