24.06.2013 · Fachbeitrag · Streitwert
Im Erbscheinverfahren lässt sich was verdienen
| Das Gericht war von der Darstellung der Erben nicht überzeugt, die Erblasserin habe ihnen kurz vor ihrem Tod durch mündliche Erklärung ihre sämtlichen Bankguthaben übertragen. Daher sah es bei der Wertfestsetzung die Zurechnung dieser Guthaben zum Nachlass als gerechtfertigt an, weil die Erben den ihnen erteilten Erbschein auch dafür verwendet haben, die Bankguthaben erstmals nach dem Erbfall auf sich umschreiben zu lassen. |
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses RVG prof. Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 16,30 € Monat
Tagespass
einmalig 10 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig