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Klage gegen Mieter wegen Duldung der Besichtigung
| Oft ein Problem: Der Mieter verwehrt dem Vermieter, zusammen mit dem Makler das Objekt zu besichtigen. Der Vermieter verklagt daraufhin den Mieter auf Duldung. Wie bemisst sich der Gebührenstreitwert? |
Maßgeblich ist das Interesse des Klägers an dem mit der Besichtigung verfolgten Zweck (vgl. AG Coesfeld ZMR 15, 452). Dieser liegt in der Besichtigung des vom Mieter innegehaltenen Objekts im Zusammenhang mit dem beabsichtigten Verkauf. Dabei ist nach Ansicht des LG Berlin (WuM 18, 100) auf das Verwertungsinteresse des Vermieters abzustellen, insbesondere auf den erwarteten Kaufpreis. Dieser wird in solchen Fällen mit einem Prozent als angemessen und ausreichend erachtet, weil die Besichtigung nur der erste Schritt eines langwierigen ggf. ergebnisoffenen Prozesses ist (Schneider/Herget/Kurpat, Streitwert-Kommentar, 14. Aufl., Rn. 1677; AG Dorsten WuM 79, 155).