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  • Fachbeitrag · Streitwert

    Korrektur eines Arbeitszeugnisses

    | Der Rechtsanwalt wird beauftragt, die Korrektur eines Arbeitszeugnisses zu betreiben. Der Mandant hatte ein Praktikum vollzogen und dort einen einmaligen Betrag von 400 EUR erhalten. Der Arbeitgeber kommt dem Verlangen nach und korrigiert das Zeugnis. Wie ist der Streitwert zu ermitteln? |

     

    Der Streitwertkatalog der Arbeitsgerichtsbarkeit behilft sich nach Punkt 25.1. bei einem Berichtigungsanspruch eines einfachen Zeugnisses mit 10 Prozent einer Monatsvergütung. Dies hat zur Folge, dass man hier über die niedrigste Gebührenstufe der Gebührentabelle gemäß § 13 RVG von 500 EUR nur bei einem Einkommen von über 5.000 EUR käme. Im vorliegenden Fall bemisst sich daher der Streitwert bis zu einem Wert von 500 EUR.

    Quelle: Ausgabe 04 / 2017 | Seite 55 | ID 44508150