22.01.2013 · Fachbeitrag · Streitwert
Streit um die Ablehnung einer Bewerbung
| Verlangt der Kläger nach einer abgelehnten Bewerbung so gestellt zu werden, als sei er eingestellt worden, ist diese Klage höchstens mit dem Vierteljahresverdienst bei erfolgter Einstellung zu bewerten. |
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