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  • 29.01.2021 · Nachricht · Verwaltungsrecht

    Die Baugenehmigung für Umbauten ist einen Bruchteil der Rohbaukosten oder der Bodenwertsteigerung wert

    | Nach Nr. 9.1.2.6 des Streitwertkatalogs für die Verwaltungsgerichtsbarkeit ist der Streitwert bei Klagen auf die Erteilung einer Baugenehmigung für sonstige, nicht unter 9.1 aufgezählte bauliche Anlagen je nach Einzelfall nach einem Bruchteil der geschätzten Rohbaukosten oder der Bodenwertsteigerung zu bemessen (BayVGH 11.11.20, 9 C 20.1774, Abruf-Nr. 219900 ). |