03.03.2011 | Betriebsausgaben
Stromkosten optimieren: Die EEG-Umlage
von RAin Alexandra Ufer, Energiewirtschaftsmanager und RA Michael H. Küper, M.Sc. PricewaterhouseCoopers Legal AG, Düsseldorf
Insbesondere für Einrichtungen des Gesundheitswesens (u.a. auch Stiftungen) sowie Körperschaften des öffentlichen Rechts wird es zunehmend bedeutsam, Energiekosten zu reduzieren und in diesem Zusammenhang Optimierungspotenziale zu nutzen. Im Bereich der Stromkosten bieten sich für eine solche Optimierung unterschiedliche Ansatzpunkte. Ein aktuell im Fokus stehender Aspekt ist dabei die Umlage nach dem Erneuerbare-Energie-Gesetz (EEG), die einen wesentlichen Anteil der Stromkosten für die einzelnen Unternehmen ausmacht (Abbildung der typischen Strompreisanteile eines Industrieunternehmens, Stand 8/2010).
Im folgenden Beitrag werden zunächst einige grundsätzliche Rahmenbedingungen des EEG-Belastungsausgleichs gezeigt. Im Anschluss hieran wird auf die verschiedenen Modellgestaltungen zur Optimierung der EEG-Umlage als Bestandteil der Stromkosten eingegangen.
1. EEG-Belastungsausgleich
Das EEG aus dem Jahr 2009 regelt die Pflichten der Netzbetreiber und Elektrizitätsversorgungsunternehmen, die Letztverbraucher beliefern, zur Abnahme und Vergütung von Strom, der ausschließlich auf Basis erneuerbarer Energien erzeugt wird und der Versorgung Dritter mit Elektrizität dient. Nach dem EEG 2009 sind Netzbetreiber verpflichtet,
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