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  • · Fachbeitrag · Energieerzeugung

    Energieerzeugung bei gemeinnützigen Körperschaften ‒ das sind die steuerlichen Regeln

    von Rechtsanwältin/Steuerberaterin Beata Wingenbach und Steuerberater Nils Schulten, Curacon GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft und Rechtsanwalt Dr. Yun Huh, Curacon Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

    | Steigender Kostendruck aufgrund der weltpolitischen Lage, die Notwendigkeit, betrieblicher Abläufe ressourcenschonend zu gestalten und die Klimakrise veranlassen auch gemeinnützige Körperschaften darüber nachzudenken, Energie selbst zu erzeugen. Zum Konzept gehört neben der Selbstversorgung häufig auch die Belieferung Dritter. Der folgende SB-Beitrag führt Sie durch den Dschungel der steuerlichen Vorschriften. |

    Strom aus erneuerbaren Energien ‒ Begriffsdefinition

    Nur die Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien ist ein realistisches Szenario für die nachfolgend erörterten Fragestellungen und bietet stromsteuerrechtliche Befreiungsmöglichkeiten. Welche Erzeugungsformen unter den Begriff erneuerbare Energien gefasst werden, ergibt sich aus § 3 Nr. 21 EEG:

     

    Wasserkraft

    Windenergie

    Solare Strah-

    lungsenergie

    Geothermie

    Energie aus Biomasse