03.02.2011 | Bundesfinanzministerium
Neuregelung der Gebührenpflicht für verbindliche Auskunft
Das BMF hat den Referentenentwurf für das Steuervereinfachungsgesetz 2011 vorgelegt. Danach soll die Gebührenpflicht für eine verbindliche Auskunft der Finanzbehörden neu geregelt werden. Für die Erteilung einer verbindlichen Auskunft ist nach derzeit geltender Rechtslage eine Gebühr zu entrichten, die nach dem Wert berechnet wird, den die verbindliche Auskunft für den Antragsteller hat. Künftig soll die Gebührenpflicht durch Einführung einer Bagatellgrenze von 10.000 EUR auf wesentliche und aufwendige Fälle beschränkt werden. Nach dem Entwurf ist weiterhin - anders als bei einigen anderen Gebühren - keine Ausnahme für gemeinnützige Körperschaften von der Gebührenpflicht geplant. Das Steuervereinfachungspaket soll 2011 im Bundestag und Bundesrat verabschiedet und in den meisten Punkten zum 1.1.12 in Kraft treten.