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  • 05.08.2010 | BVerwG

    Rosa-Luxemburg-Stiftung und Thüringen schließen Vergleich

    Thüringen gewährt Zuschüsse an die im Land ansässigen parteinahen Stiftungen. Diese verteilte es - orientiert am Ergebnis der Bundestagswahl 2005 - nach der bundesweiten Stärke der den Stiftungen nahestehenden Parteien. Dies führte dazu, dass die Rosa-Luxemburg-Stiftung (Die Linke) nur ein Drittel des Betrags erhielt, den die Konrad-Adenauer-Stiftung (CDU) und die Friedrich-Ebert-Stiftung (SPD) erhielten. Die Friedrich-Naumann-Stiftung (FDP) und die Heinrich-Böll-Stiftung (Grüne) erhielten genauso hohe Zuschüsse wie die Rosa-Luxemburg-Stiftung. Hiergegen klagte die Rosa-Luxemburg-Stiftung mit der Begründung, ein Bundesland müsse die Höhe von Zuschüssen an parteinahe Stiftungen an der landesweiten Stärke der diesen nahestehenden Parteien orientieren. „Die Linke“ stelle die zweitstärkste Fraktion im Thüringer Landtag.  

     

    Die Klage hatte vor dem VG Erfolg. Das OVG dagegen gab der Berufung Thüringens statt. Das BVerwG hat die Revision zugelassen, um zu klären, welche Anforderungen sich aus dem Grundgesetz an die Verteilung von Mitteln an parteinahe Stiftungen durch die Bundesländer ergeben. Das Verfahren vor dem BVerwG wurde am 30.6.10 durch gerichtlichen Vergleich beendet. Die Verteilung der Fördermittel erfolgt ab 2010 zu je 1/3 nach den Zweitstimmenergebnissen der jeweils letzten beiden Wahlen zum Thüringer Landtag (Landesergebnis) und zum Deutschen Bundestag (Bundesergebnis). 1/3 wird zu gleichen Teilen an alle zu fördernden Stiftungen als Sockelbetrag verteilt. (7 C 13.09 und 14.09)  

    Quelle: Ausgabe 08 / 2010 | Seite 141 | ID 137589