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  • 02.07.2009 | Einkommensteuer

    Kapitalbeteiligungen in der Vermögensverwaltung

    von Dipl. Finanzwirt (FH) Dr. Hellmut Götz, Freiburg i.Br.

    Ist eine gemeinnützige Stiftung oder GmbH an einer operativ tätigen Kapitalgesellschaft beteiligt, stellt sich die Frage, welcher Vermögenssphäre diese zuzuordnen ist. Aus Sicht der Stiftung bzw. des Beraters muss es das Ziel sein, dass diese Beteiligung der Vermögensverwaltung zuzurechnen ist, um jegliche Steuerbelastungen zu vermeiden.  

    1. Die vier Sphären bei der gemeinnützigen Stiftung

    Um die Problematik der Zurechnung und ihre steuerlichen Folgen verdeutlichen zu können, ist ein Blick auf die gemeinnützigkeitsrechtlich und steuerlich zu unterscheidenden vier Sphären hilfreich.  

     

     

    Dem ideellen Bereich einer Stiftung werden Tätigkeiten zugeordnet, die auf unmittelbare und ausschließliche Verwirklichung des Satzungszwecks gerichtet sind.