06.10.2010 | FG Hessen
Vermögensverwaltung kein wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb
Die Beteiligung einer gemeinnützigen Stiftung an gewerblich geprägten, ausschließlich im Bereich der Vermögensverwaltung tätigen Gesellschaften ist nicht als wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb zu qualifizieren.
Sachverhalt
Die Klägerin ist eine gemeinnützige Stiftung. Neben ihrer gemeinnützigen Tätigkeit erzielt sie Einkünfte aus Beteiligungen als Kommanditistin an gewerblich geprägten Personengesellschaften, die vermögensverwaltend tätig sind. Das Finanzamt erließ einen Körperschaftsteuerbescheid, in dem es die Einkünfte aus den Beteiligungen den Erträgen des steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetriebs i.S. des § 14 AO zuordnete. Es ging davon aus, dass die Feststellung der Gewerblichkeit der Einkünfte durch das für die Personengesellschaft zuständige Finanzamt für die Qualifizierung als wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb bindend sei.
Entscheidungsgründe
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