· Fachbeitrag · Stiftung & Steuern
BFH bestätigt stiftungsfreundliche Rechtsprechung zu Beteiligungen
von RA Berthold Theuffel-Werhahn, FAStR und FAHGR, Leiter des Bereichs Stiftungsberatung, PwC AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Kassel
| Wieder - und wohl nicht zum letzten Mal - musste sich der BFH mit der Frage beschäftigen, ob die Beteiligung einer steuerbegünstigten Stiftung an einer Personengesellschaft steuerbefreit ist. Nach einer ersten Analyse von Ritter (SB 16, 125) soll die Betrachtung noch etwas vertieft werden. |
1. Überblick
Vor Kurzem bestätigte der BFH seine bereits 2011 eingeleitete Rechtsprechungsänderung (18.2.16, V R 60/13, Abruf-Nr. 186270). Er entschied, dass, bei einer Personengesellschaft, die ausschließlich ihr Vermögen verwaltet und nur „gewerblich geprägt“ ist, die an ihr als Kommanditistin beteiligte steuerbegünstigte Stiftung keinen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb (wGB) unterhält. Erfreulich ist, dass der BFH mit seiner aktuellen Entscheidung nicht nur an seiner geänderten Rechtsprechung festhält, sondern diese nun auch ausdrücklich auf den Fall ausdehnt, wenn die Personengesellschaft zuvor originär gewerblich tätig war (zum Sachverhalt, Ritter, SB 16, 125).
2. Kein wGB durch „gewerbliche Prägung“
Nach § 14 AO sei ein wGB eine selbstständige nachhaltige Tätigkeit, durch die Einnahmen und andere wirtschaftliche Vorteile erzielt werden und die über den Rahmen einer Vermögensverwaltung hinausgehe. Die Absicht, Gewinn zu erzielen, sei ebenso wenig erforderlich (§ 14 S. 2 AO) wie eine Beteiligung am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr. Einen wGB begründe i. d. R., wer als steuerbefreite Körperschaft Einkünfte aus Gewerbebetrieb i. S. d. § 15 EStG erziele. Dazu zähle auch die Beteiligung an einer gewerblich tätigen Personengesellschaft (§ 15 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 EStG). Beteilige sich eine gemeinnützige Stiftung - wie hier - indes an einer gewerblich geprägten vermögensverwaltenden Personengesellschaft (§ 15 Abs. 3 Nr. 2 EStG), liege kein wGB vor.
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