06.10.2010 | FG Münster
Kostenpflicht für verbindliche Auskünfte verfassungsgemäß
Das FG Münster hat entschieden, dass die seit 2007 geltende Gebührenpflicht für die Erteilung einer verbindlichen Auskunft gemäß § 89 Abs. 3 bis 5 AO verfassungsgemäß ist. Der Kläger wollte vom Finanzamt eine - kostenlose - Auskunft zu einer geplanten Unternehmensneustrukturierung. Laut FG Münster besteht keine Verpflichtung der Finanzbehörde, für den Steuerpflichtigen die von ihm beabsichtigte Sachverhaltsgestaltung kostenfrei steuerrechtlich zu prüfen. Mit der verbindlichen Auskunft wird eine konkrete Dienstleistung erbracht, die außerhalb der eigentlichen Hauptaufgabe - der Durchführung von Besteuerungsverfahren - liegt. Der zusätzliche Verwaltungsaufwand und der Vorteil für den Steuerpflichtigen rechtfertigen die Erhebung einer Gebühr. Die Komplexität des geltenden Steuerrechts ändert daran nichts. Das FG Münster hat die Revision zugelassen. Das Aktenzeichen beim BFH lautet I R 61/10.
(FG Münster 1.7.10, 3 K 722/08 S) (Abruf-Nr. 103206)