Praxiswissen auf den Punkt gebracht.
logo
  • Meine Produkte
    Bitte melden Sie sich an, um Ihre Produkte zu sehen.
Menu Menu
MyIww MyIww
  • · Fachbeitrag · Vermögensverwaltung

    Die ertragsteuerfreie Vermögensverwaltung ‒ Abgrenzung zu den anderen Sphären der Stiftung

    | Die Vermögensverwaltung stellt bei gemeinnützigen Körperschaften einen Sonderfall dar. Sie bleibt ertragsteuerfrei, gehört aber nicht zu den satzungsmäßigen steuerbegünstigten Tätigkeiten. Deswegen ist es wichtig, die Vermögensverwaltung von nicht begünstigen wirtschaftlichen Tätigkeiten abzugrenzen. Das ist im Einzelfall aber schwierig. Damit Sie Probleme erkennen und proaktiv lösen können, macht SB Sie mit den begrifflichen Grundlagen vertraut und behandelt die Einzelfälle vermögensverwaltender Tätigkeiten und deren Folgen. |

    Vermögensverwaltung und Gemeinnützigkeit

    Die Vermögensverwaltung selbst ist kein gemeinnütziger Zweck. Sie darf deswegen nicht Satzungszweck sein. Nach Ansicht der Finanzverwaltung ist es aber unschädlich, wenn die Satzung eine Regelung enthält, die der Stiftung die Vermögensverwaltung erlaubt.

     

    Vermögensverwaltung darf nicht zur Haupttätigkeit werden

    Zu beachten ist aber, dass die Vermögensverwaltung nicht zur Haupttätigkeit der Stiftung werden darf. Dieser Fall könnte eintreten, wenn