06.07.2010 | Investmenttipp des Monats
Anlage des Stiftungsvermögens darf kein Selbstzweck sein
von Dr. Nils Kottke, HSBC Trinkaus & Burkhardt AG, München
Enttäuschung, Ernüchterung und Ratlosigkeit, das beschreibt wohl am besten die Reaktionen des Vorstands einer gerade erst gegründeten Stiftung angesichts des Anlagevorschlags eines Vermögensverwalters.
Anlange mit dem Ziel des Vermögenserhalts
Stiftungskapital soll langfristig und so sicher wie möglich angelegt werden. Auch soll nachhaltig gewirtschaftet und ein realer Erhalt des Kapitals sichergestellt werden. Größtmögliche Sicherheit ist die oberste Prämisse und die Gefahr, Verluste im Stiftungskapital hinnehmen zu müssen, soll unter allen Umständen so klein wie möglich gehalten werden. Für den Vermögensverwalter heißt dies: Es darf im Wesentlichen in Sicht- und Termineinlagen, Geldmarktfonds sowie Europäische Staatsanleihen und Covered Bonds (Pfandbriefe) investiert werden. Betrachtet man die letzten „Anlagejahre“ leuchtet dies ein. Mehr als verständlich auch der Wunsch, diese Rahmenbedingungen in Anlagerichtlinien langfristig festzuhalten.
Vermögenserhalt kontra Zweckerfüllung
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