Praxiswissen auf den Punkt gebracht.
logo
  • Meine Produkte
    Bitte melden Sie sich an, um Ihre Produkte zu sehen.
Menu Menu
MyIww MyIww
  • 06.07.2010 | Investmenttipp des Monats

    Anlage des Stiftungsvermögens darf kein Selbstzweck sein

    von Dr. Nils Kottke, HSBC Trinkaus & Burkhardt AG, München

    Enttäuschung, Ernüchterung und Ratlosigkeit, das beschreibt wohl am besten die Reaktionen des Vorstands einer gerade erst gegründeten Stiftung angesichts des Anlagevorschlags eines Vermögensverwalters.  

     

    Anlange mit dem Ziel des Vermögenserhalts  

    Stiftungskapital soll langfristig und so sicher wie möglich angelegt werden. Auch soll nachhaltig gewirtschaftet und ein realer Erhalt des Kapitals sichergestellt werden. Größtmögliche Sicherheit ist die oberste Prämisse und die Gefahr, Verluste im Stiftungskapital hinnehmen zu müssen, soll unter allen Umständen so klein wie möglich gehalten werden. Für den Vermögensverwalter heißt dies: Es darf im Wesentlichen in Sicht- und Termineinlagen, Geldmarktfonds sowie Europäische Staatsanleihen und Covered Bonds (Pfandbriefe) investiert werden. Betrachtet man die letzten „Anlagejahre“ leuchtet dies ein. Mehr als verständlich auch der Wunsch, diese Rahmenbedingungen in Anlagerichtlinien langfristig festzuhalten.  

     

    Vermögenserhalt kontra Zweckerfüllung