10.03.2009 | Investmenttipp des Monats
Beteiligungen an geschlossenen Fonds
von Dr. Peer Koch, v. Einem & Partner, Bremen / Frankfurt
Geschlossene Fonds in Gestalt der GmbH & Co. KG eignen sich für das Investment in eine Vielzahl von Sachwerten wie Immobilien, Flugzeuge und Schiffe sowie in Private Equity und erneuerbare Energien. Die eingeschränkte Handelbarkeit von Anteilen an geschlossenen Fonds kann sich gerade bei hohen Kursverlusten an den Aktienbörsen als Vorteil eines langfristig angelegten Investments erweisen.
1. Rechtliche Besonderheiten
Grundsätzlich kann eine Stiftung Kommanditistin einer gewerblichen Kommanditgesellschaft sein. Aufsichtsrechtliche Einschränkungen aus den Landesstiftungsgesetzen bestehen nicht. In einigen Landesstiftungsgesetzen ist zwar ausdrücklich ein Gebot zur sparsamen Wirtschaftsführung normiert, woraus sich die Pflicht zur Vermeidung finanzieller Risiken ergibt. Die Verpflichtung zur mündelsicheren Anlage besteht jedoch nicht mehr. Es ist vielmehr eine Tendenz darin zu sehen, das Stiftungskapital sicher und darüber hinaus auch ertragbringend anzulegen. Besonderheiten können sich jedoch aus den Satzungen der jeweiligen Stiftungen ergeben, die in vielen Fällen Richtlinien für die Vermögensanlage vorgeben. Solche Richtlinien enthalten jedoch zumeist keine Festlegungen auf eine einzelne Art der Vermögensanlage. Die meisten Anlagerichtlinien sehen aber eine Mischung und Streuung der Vermögensanlagen vor. Neben der Anlage des Grundstockvermögens in zinstragende Werte sind nach den überwiegenden Anlagegrundsätzen auch renditeorientierte Investments, wie die Beteiligung an geschlossenen Fonds zulässig, da hierdurch eine kontinuierliche Erzielung von Erträgen auf hohem Niveau, kombiniert mit den Vorteilen einer Substanzwertanlage möglich ist.
1.1 Investitionen in Immobilienfonds
Immobilienfonds zeichnen sich unter anderem dadurch aus, dass sich Anleger an einem inflationsgeschützten Sachwert beteiligen können, der hohe Renditen verspricht. Bei Immobilienfonds besteht für den Anleger die Möglichkeit, sich mit vergleichsweise niedrigen Beträgen an verschiedenen Immobilien zu beteiligen. Er kann zudem von der Kompetenz und Erfahrung eines Fondsmanagements bei dem Erwerb, dem Betrieb sowie bei der späteren Veräußerung der Objekte profitieren. Durch die Inanspruchnahme der Vorteile von Doppelbesteuerungsabkommen, welche die Besteuerung ausländischer Fondsimmobilien regeln, können Ausschüttungen aus im Ausland belegenen Immobilien u.U. steuerfrei vereinnahmt werden.
1.2 Schiffsbeteiligungen
Investitionen in Schiffsbeteiligungen sind unternehmerische Beteiligung en mit hohem Ertragspotenzial, die sich ebenfalls unabhängig von den Aktien- und Rentenmärkten entwickeln und damit als alternative Anlageklasse infrage kommen. In steuerlicher Hinsicht bietet eine Schiffsbeteiligung dem Anleger die Möglichkeit, die Ausschüttung durch die sogenannte Tonnagesteuer quasi steuerfrei zu vereinnahmen. Im Spezialschiffsegment sind Schiffsbeteiligungen nach wie vor ertragreiche Investments.
2. Steuerliche Besonderheiten
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