29.04.2010 | Jahressteuergesetz 2010
Einkünfte aus Kapitalvermögen ausländischer Stiftungen
Das BMF hat einen Referentenentwurf zum Jahressteuergesetz 2010 veröffentlicht. Wichtig für Stiftungen mit Auslandsbezug: Durch die Änderung in § 20 Abs. 1 Nr. 9 EStG unterliegen Leistungen bestimmter ausländischer Körperschaften, Personenvereinigungen und Vermögensmassen (z.B. Stiftungen) als Einkünfte aus Kapitalvermögen grundsätzlich ab 2011 der Besteuerung. Allerdings ist die Neuregelung erstmals für den Veranlagungszeitraum 2009 anzuwenden, soweit von der Körperschaft stammende wiederkehrende Bezüge enthalten sind, die bisher von § 22 Nr. 1 EStG erfasst sind. (Jahressteuergesetz 2010)(Abruf-Nr. 101128)
Quelle: Ausgabe 05 / 2010 | Seite 82 | ID 135281