06.06.2011 | LG München
Stiftungsvermögen des früheren BayernLB-Vorstands gesichert
Das LG München I hat einen Arrest über das gesamte Vermögen des früheren Risikovorstands der BayernLB verhängt. Damit kann er auf sein Vermögen nicht mehr zugreifen oder darüber verfügen. Die BayernLB hatte den Arrest mit der Begründung beantragt, sie habe einen Schadenersatzanspruch von über 200 Mio. EUR gegen ihren früheren Vorstand und müsse befürchten, dass dessen Vermögen ihrem Zugriff entzogen werde. Die Klägerin wirft dem Beklagten vor, er habe ihre Formel 1-Beteiligung um 50 Mio. USD zu billig verkauft und für sein Entgegenkommen im Rahmen fingierter Beraterverträge 50 Mio. USD erhalten. Der Beklagte hat entsprechende Beträge durch Gründung mehrerer Gesellschaften seiner Stiftung zugeführt, die als Stiftungszweck die Versorgung des Stifters hat.
Der Beklagte hat durch die Gründung mehrerer Gesellschaften und Verschachtelung seines Vermögens sowie die Übertragung von Immobilien an die G-GmbH, die von seiner Stiftung gegründet wurde, ausreichend Anhaltspunkte geschaffen, die befürchten lassen, dass ohne die Verhängung des Arrests die Vollstreckung des Urteils vereitelt oder wesentlich erschwert werden würde.
(LG München I 3.5.11, 20 O 1927/11)(Abruf-Nr. 111815)