06.07.2010 | OLG Frankfurt
Gerichtliche Bestellung von Vorstandsmitgliedern abgelehnt
Ein Gründungsmitglied des dreigliedrigen Vorstands einer Stiftung kann nach Ausscheiden der Mitvorstände keine gerichtliche Bestellung zweier Vorstandsmitglieder erwirken, soweit das Kuratorium eine wirksame Nachfolgeregelung getroffen hat. Er kann gegen die Wirksamkeit des Nachfolgebeschlusses nicht vorbringen, dass an der Abstimmung Kuratoriumsmitglieder teilgenommen haben, die entgegen der Stiftungsverfassung die Begrenzung der Amtszeit überschritten haben, wenn die gebotene Auslegung der Stiftungsverfassung entsprechend dem damaligen erkennbaren oder mutmaßlichen Willen des Stifters eine kommissarische Weiterführung unbeschadet der Amtszeit bis zur Bestellung eines Nachfolgers erlaubt.
(OLG Frankfurt 27.5.10, 20 W 175/10)(Abruf-Nr. 102007)