· Fachbeitrag · Satzungsrecht
Tagungen des Stiftungsvorstands im Covid-19-Versammlungsverbot ‒ Regelung für Zukunft treffen
von RA Berthold Theuffel-Werhahn, FAStR/FAHGR, Leiter des Bereichs Stiftungsberatung (bundesweit), PricewaterhouseCoopers GmbH, Kassel
| Gelten die Erleichterungen, die der Gesetzgeber anlässlich der Covid-19-Epidemie für die Mitgliederversammlungen von Vereinen geschaffen hat, auch für die Beschlussfassung des Vereinsvorstands und damit auch für Stiftungen? SB bringt Sie auf den Stand und liefert eine Satzungsregelung. |
Gesetzliche Erleichterungen für Vereine und Stiftungen
Der Gesetzgeber wollte mit umfangreichen Erleichterungen die Folgen der Covid-19-Pandemie abmildern. Speziell für Stiftungen und Vereine enthält Artikel 2 des Gesetzes zur Abmilderung der Folgen der Covid-19-Pandemie im Zivil-, Insolvenz- und Strafverfahrensrecht vom 27.03.2020 unter anderem folgende Erleichterungen. Die werden hier ‒ für das bessere Verständnis des Problems ‒ bewusst im Wortlaut wiedergegeben.
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